Individuelle Steuerberatung für Freiberufler

Erhalten Sie sich Ihre Freiheit

Im Gegensatz zu Festangestellten genießen Freiberufler/Freelancer mehr Freiheiten in der Gestaltung ihres Berufsalltags. Hinsichtlich steuerlicher Belange gilt es für Freiberufler/Freelancer allerdings, einige Sonderfälle zu beachten. Wir wissen genau, welche das sind und beraten Sie ebenso individuell wie umfassend.

Wir gestalten gemeinsam Ihre Zukunft!

Steuerberater für Freelancer

Damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können

Freiberufler bzw. Freelancer sind in der Regel Einzelkämpfer, die Aufträge für Unternehmen übernehmen, bei denen sie nicht unter Vertrag stehen. Beispielsweise Programmierer, Journalisten oder Rechtsanwälte können ihrer Tätigkeit so unabhängig und theoretisch für mehrere Unternehmen gleichzeitig nachgehen. Ein solches Arbeitsverhältnis birgt besondere finanzielle und steuerliche Begebenheiten. Neben der Einkommensteuer, die ab einem Steuergrundfreibetrag von 8.472 € fällig wird, müssen Freiberufler aus ihren Einnahmen die Umsatzsteuer in Höhe von 7 oder 19 % (je nach Leistung) an das Finanzamt abführen. Dies gilt jedoch nur, wenn der Bruttobetrag des Vorjahres 17.500 € und im laufenden Jahr 50.000 € überschreitet.

Im stressigen Arbeitsalltag bleibt Freiberuflern/Freelancern häufig nicht die Zeit, sich intensiv mit den komplexen steuerlichen Belangen auseinanderzusetzen. Hier kommen wir ins Spiel! Unsere erfahrenen Steuerberater stehen Ihnen zur Seite, wenn es um die steuerlichen Fragen zu Ihrer freiberuflichen Tätigkeit geht. Wir übernehmen Ihre Steuererklärungen, prüfen Ihre Steuerbescheide und geben Ihnen wertvolle Tipps, wie Sie Vorteile im Steuerrecht nutzen, um das Optimum aus Ihren Einkünften zu ziehen. Es ist uns ein besonderes Anliegen, Freiberufler/Freelancer persönlich und ganz individuell zu beraten – denn nur so schafft man die Grundlagen für eine vertrauenswürdige, erfolgreiche Zusammenarbeit.

Wir sind der Partner an Ihrer Seite!